KERNPUNKTE
DES STAATSVERTRAGS

Durch den neuen Staatsvertrag überlässt die Politik das Glücks- spiel nicht der kommerziellen Glücksspielindustrie, sondern sorgt für Spielerschutz und Suchtprävention:

Fortführung des exklusiven staatlichen Glücksspielan- gebots
Eindämmung der Spielsuchtgefahren
Effektiver und aktiver Spielerschutz
Aufrechterhaltung der Förderung von Sport und Gemeinwohl
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Die klare Mehrheit der
Deutschen spricht sich gegen
eine Kommerzialisierung des
Glücksspielmarktes aus:

77%

sind für ein begrenztes Glücks- spiel unter staatlicher Kontrolle

9%

sind für die Öffnung des Marktes

(Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage vom November 2010)

Keine Kommerzialisierung des Glücksspiels


Renate Schmidt

Staatsvertrag wegweisend für Spielerschutz und Suchtprävention „Glücksspiel bringt nicht nur die Aussicht auf großen Gewinn, sondern auch die Risiken der Verschuldung und der Spielsucht mit sich. Es darf nicht sein, dass private Unternehmen die Spielleidenschaft der Bevölkerung gezielt anheizen und damit Profite erzielen, während die sozialen Folgen übermäßigen Spiels wie Überschuldung, Spielsucht oder Begleitkriminalität die Allgemeinheit trägt.“

Renate Schmidt, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesfamilienministerin a.D.

Rudolf Seiters

„Traditionell gibt es in Deutschland angesichts der Risiken und Gefahren, die vom Glücksspiel ausgehen, eine klare staatliche Regelung. Nur ein staatliches Angebot garantiert, dass der natürliche Wunsch des Menschen nach Glücksspiel in geordnete Bahnen gelenkt und der Spielsucht wirksam vorgebeugt wird.“

Dr. Rudolf Seiters, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes,
Bundesminister a.D.


Barbara Stamm

„Glücksspiel ist kein beliebiges Produkt, sondern eine Veranstaltung, die besonders sensibel durchgeführt werden muss. Ein alltägliches, überall erhältliches kommerzielles Angebot in Verbindung mit aggressiver Werbung und suchtfördernden Spielformen stünde in krassem Gegensatz zu dem Leitgedanken des Spielerschutzes. Insbesondere muss dem großen Gefährdungspotenzial für Jugendliche wirksam entgegengetreten werden.“

Barbara Stamm, Präsidentin des Bayerischen Landtags,
Staatsministerin im Bayerischen Sozialministerium a.D.

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag setzt die Politik die Vorgaben aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 konsequent um. Damit orientiert sich die Regelung des Glücksspiels in Deutschland strikt an den Zielen des Spielerschutzes. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßen, dass die Regierungschefs der Länder diesen Weg konsequent weitergehen. Der Staatsvertrag ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten und sorgt für Rechtssicherheit.